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Wer steckt dahinter?

Im November 2003 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ beschlossen. Das Gesetz sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vor. Dabei steht die Karte für die Telematikinfrastruktur, die den Austausch von Patientendaten im Gesundheitswesen ermöglicht. Zuständig für die Etablierung der Telematikinfrastruktur ist das Unternehmen gematik. Die elektronische Gesundheitskarte ist mittlerweile bei allen Versicherten angekommen. Die Telematikinfrastruktur ist jedoch nach über zehn Jahren immer noch nicht ausgebaut. Um den Ausbau der TI voran zu treiben, wurde das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ beschlossen. Das sog. E-Health Gesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das E-Health Gesetz enthält einen konkreten Fahrplan zur Einführung der Telematikinfrastruktur und setzt einen zeitlichen Rahmen. Alle Arztpraxen und Krankenhäuser sollen bis Ende 2018 an die Telemaik-Infrasturktur angeschlossen sein. Damit der Prozess beschleunigt wird, droht die Bundesregierung mit Fristen und Sanktionen. Anreiz für die frühzeitige Einführung in Praxen und Krankenhäusern sind Vergünstigungen bei der Anschaffung der Geräte und der Software.

  1. Eine moderne Verwaltung der Stammdaten: Die Daten der Patienten, wie Versicherungsstatus, Name und Wohnort werden laufend aktualisiert. Das soll Leistungsmissbrauch verhindern.
  2. Medizinische Notfalldaten: Patienten sollen künftig Informationen über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Im Notfall kann ein Notarzt die Karte auslesen und den Patient vor gefährlichen Nebenwirkungen bewahren.
  3. Medikationsplan: Auf der Gesundheitskarte soll gespeichert werden, welche Medikamente ein Patient bekommt. Das soll gefährliche Wechselwirkungen verhindern.
  4. Anreiz für Heilberufsausweis: Wenn ein Arzt einen elektronischen Heilberufsausweis besitzt, kann er elektronische Arztbriefe erstellen.
  5. Elektronische Patientenakte: Die Gematik ist verantwortlich bis 2018 die Voraussetzungen für eine elektronische Patientenakte zu schaffen. Diese enthält z.B. Arztbriefe und Notfalldaten.
  6. Standards für IT-Systeme: Krankenhäuser, ambulante Behandler und Apotheken nutzen verschiedene Systeme, um Patientendaten zu koordinieren. Für einen erfolgreichen Austausch müssen die Systeme Voraussetzungen erfüllen. Die gematik soll prüfen, welche Systeme bestimmten Standards entsprechen. Entsprechen Systeme nicht dem Standard, werden sie ausgetauscht.
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